Wie kann ein richtiges demokratisches System aussehen? Ein Gedankenanstoß

Falls sich an den herrschenden politisch-ökonomischen Verhältnissen nichts ändert …

Dieser Text stammt aus dem zweiten Band des Wissenschaftsessays Wir sind Krise, der zu gegebener Zeit in der Reihe Bücher für Alle & Keinen erscheinen wird.

(…) Weil es mein Anliegen ist, auch in politischer Hinsicht einen Beitrag zur Debatte um die aktuelle Gesellschaftstransformation beizusteuern, entwickle ich im folgenden eine politische Konzeption, die der Aufklärung verpflichtet ist. Da ich kein Jurist bin und meine Bemühungen, mit Experten über die Konzeption ins Gespräch zu kommen, fruchtlos blieben – diesbezügliche Anfragen an freie Träger, etwa an solche im Berliner „Haus der Demokratie und Menschenrechte“ ansässige, verliefen ins Leere –, möge man mir etwaige handwerkliche Mängel nachsehen. Als Philosoph sah ich es ohnehin nicht als meine Hauptaufgabe an, ein juristisch wasserdichtes Traktat abzuliefern, das dem Anspruch versierter Paragraphenreiter genügt; mir ging es in erster Linie darum, diese Konzeption im Geist jener Aufbruchstimmung zu verfassen, die zwischen 1990 und 2000 im Ostteil Berlins um sich griff und von der wir, Intellektuelle und Künstler aus Ost und West, umgetrieben wurden. Auch wenn aus dem geistigen Neubeginn bekanntlich nichts wurde und es rückblickend sogar irrational erscheint, daß wir einen solchen verfolgten: – In dieser kurzen Zeitspanne schien er greifbar zu sein.

Zur Einstimmung und Erinnerung: Die philosophisch-psychologische und politisch-ökonomische Vernunft fordert die Etablierung eines neuen ökonomischen Systems, weil das kapitalistische die Verwirklichung dringend erforderlicher Maßnahmen fortlaufend hintertreibt: etwa das Austrocknen der Steueroasen, die Regulierung der Finanzmärkte oder auch die Durchsetzung effektiver Umweltschutzmaßnahmen. Soviel sollte inzwischen selbst den „Vollideologen“ unter den Politikern klargeworden sein, und es darf auch als gegeben angesehen werden, daß der wissenschaftlich fundierte Bericht Die Grenzen des Wachstums, der vom „Club of Rome“ herausgegeben wurde, vielen der Herrschaften bekannt ist.
Wie auch immer, ist der unauflösliche Zusammenhang zwischen der nationenübergreifend dauerhaft vollstreckten Steigerung des Wirtschaftswachstums und der totalen Verwüstung der Umwelt erst einmal erkannt, ist es nur noch ein kleiner Schritt hin zur Einsicht, daß ein Miteinander von Kapitalismus und richtiger Demokratie nicht möglich ist. Was geschieht, wenn man Kapitalismus und Demokratie verbindet, zeigt sich anschaulich am jämmerlichen Zustand der heutigen repräsentativen Demokratie in den westlichen Gesellschaften. Dieses politische System taugt erwiesenermaßen weder dazu, die in der Verfassung verankerten Grundrechte politisch durchzusetzen, noch dazu, den Willen der Gesamtbevölkerung zu erfassen und zu berücksichtigen, diesem politisch Ausdruck zu verleihen. Fataler noch, es dient letztlich der Durchsetzung und Aufrechterhaltung eines Ungleichheit und Unfreiheit erzeugenden, die Profitmaximierung über alles andere stellenden ökonomischen Systems.

Das wissen natürlich auch viele der heute Regierenden – Spitzenpolitiker und hohe Beamte etwa –, und lassen dennoch alles so weiterlaufen wie bisher. Aus Kalkül, sicherlich. Aber eben nicht nur aus Kalkül. Denn etwas anderes, Abgründigeres, ist vielen dieser Leute eben nicht bewußt: Daß sie, moral- und erziehungsbedingt, psychisch Gespaltene sind (vgl. Wir sind Krise, Band I)! Daß ihr Verhalten, psychologisch gesehen, als irrational eingestuft werden muß, weil ihr Machtstreben und krampfhaftes Anhaften an der Macht vor allem der dauerhaften Verdrängung der von ihnen in der Kindheit erlittenen Traumata sowie der Kompensation der Traumafolgestörungen dient. Wüßten sie, daß ihr Machtstreben der Aufrechterhaltung ihres „falschen Selbst“ auf Kosten ihres „wahren Selbst“ (A. Miller) dient; wüßten sie, fühlten sie, daß sie nur die „ausführenden Organe“ der Imperative eines durch umfangreiche Prozesse der Konditionierung in ihnen verankerten Über-Ichs sind, das die Entfaltung ihres wahren Selbst dauernd gewaltsam verhindert – sie würden vor Wut und Schmerz aufheulen, all ihre Privilegien augenblicklich fahren lassen und sich ganz der Befreiung ihres wahren Selbst widmen. Aber ach, die meisten wissen es nicht, ahnen es nicht einmal, aus schon genannten Gründen: Sie haben den Verlust ihres wahren Selbst verdrängt.
Die wissenschaftliche Arbeit Alice Millers ergänzend, führt der Psychotherapeut Heinz Peter Röhr aus: „(…) Wurde das Herz des Kindes gebrochen, wurden seine Gefühle geraubt, besteht nun sein Dasein darin, eine funktionierende Marionette sein zu müssen, die auch dann den Vorgaben der Eltern gehorchen muß, wenn diese längst nicht mehr anwesend sind. Die frühe, extrem prägende Zeit, während der die Verletzung stattfand, verursacht nämlich eine verhängnisvolle Dynamik: Das Drama besteht darin, daß Menschen das, was die Eltern ihnen antaten, zukünftig sich selbst antun. Die Kälte, mit der die Eltern ihnen begegneten, die Mißachtung wahrer Bedürfnisse, das Verbergen von echten Gefühlen werden zum erworbenen Bestandteil der Persönlichkeit. Nur was gelebt werden kann und darf, kann sich auch entwickeln. Gefühle, die nicht gelebt werden dürfen, bei der narzißtischen Störung sind es insbesondere Wut- und Ärgergefühle, möglicherweise auch Angst und Schmerz, aber auch Lust und Freude, können sich nicht entwickeln und können auch nicht ,kultiviert‘ werden. Anstelle des wahren Selbst entsteht das falsche Selbst.(…)“64

2
Auch auf die Gefahr hin, als ein hoffnungsloser Idealist oder Schlimmeres abgestempelt zu werden, und zwar von Vertretern aller politischen Lager, lege ich eine politische Konzeption vor, die eine Umstrukturierung des in der BRD herrschenden politischen Systems vorsieht. Die entscheidende, in der Konzeption geforderte Neuerung besteht darin, ein weiteres politisches Organ – ich nenne es „Bundessenat“ – auf dem Spielfeld der hiesigen Demokratie zu etablieren, um ein Gegengewicht zum Parlament und zur Regierung zu schaffen; ein politisches Organ, das dazu verpflichtet wäre, Regierung und Parlament bei der Ausübung ihrer gesetzgebenden Macht fortwährend zu kontrollieren und zu einer vernünftigen demokratischen Kompromißbildung zu zwingen.
Die wichtigste Aufgabe des Bundessenats bestünde darin, die Verabschiedung demokratisch unausgewogener und verfassungsrechtlich fragwürdiger Gesetzesentwürfe augenblicklich zu blockieren und dem Parlament umstandslos zur weiteren Bearbeitung aufzuzwingen (für diese Zwecke reichte es aus, den Bundessenat mit einem Vetorecht auszustatten). Dadurch wären die Parlamentarier gezwungen, ihre Entscheidungen stets auf der Grundlage der Verfassung zu treffen und der Idee der richtigen Demokratie zu dienen, d.h. grundsätzlich so lange um eine Entscheidung zu ringen, bis ein politischer Kompromiß zustande kommt, der soweit wie nur irgend möglich die Totalität aller gesellschaftlichen Momente abbildet, also die Interessen aller Bevölkerungsschichten in ein möglichst ausgewogenes Verhältnis bringt.
Um das Ganze zu veranschaulichen: Die Basis dieses politischen Systems bildeten die indirekte Demokratie – Wahl des Parlaments – und die direkte Demokratie – Wahl des Bundessenats –; die Mitte bildete eine Oligarchie, die aus all den nach Einfluß strebenden Interessengruppen und Einzelinteressen bestünde (aus Unternehmen, Verbänden, mächtigen Personen usw.); die Spitze aber bildete der Bundessenat, also eine durch direkte Wahlen demokratisch legitimierte Geistesaristokratie (vgl. M. Wende, Metaphysik und Mensch, Das System der Philosophie von Hegel und die Eröffnung der Möglichkeit des Menschen, III. Spezielle Metaphysik, 19. Grundlegung der philosophischen Rechts- und Staatstheorie, Aletheia-Verlag Berlin 1994, S. 259 unter 3.).
Damit das System der richtigen Demokratie funktionierte, würde der Bevölkerung vom Bundessenat und vom Parlament eine sichere Internetseite zur Verfügung gestellt, auf der jeder Stimmberechtigte fortlaufend über gesellschaftlich relevante Themen, die im Parlament verhandelt werden, abstimmen kann. Auf diese Weise wäre gewährleistet, daß der Wille der Bevölkerung den Abgeordneten stets bekannt ist.

Das Aufgabengebiet des Bundessenats ließe sich, falls erforderlich und von der Bevölkerung für richtig befunden, zum Zweck der Stärkung der Demokratie selbstredend erweitern. Man könnte den Bundessenat etwa dazu verpflichten, folgende weitere Aufgaben anzugehen:
a) jede demokratiefeindliche Konzentration von Macht, wie die „Herrschaft des Kapitals“, öffentlich anzuprangern und Regierung und Parlament dazu zu zwingen, die rechtliche(n) Voraussetzung(en) dafür zu schaffen, daß der Mißstand beseitigt werden kann (wie die „Corona“-Pandemie lehrt, muß dem Bundessenat auch die Möglichkeit offenstehen, es zuzulassen, daß bestehende Grundrechte in Krisenzeiten wie der heutigen vorübergehend außer Kraft gesetzt werden);
b) dafür Sorge zu tragen, daß in Deutschland ein nachkapitalistisches Wirtschaftssystem eingeführt werden kann, in dem nicht die Profitmaximierung an oberster Stelle steht, das gänzlich ohne Spekulation funktioniert und ein ökologisch nachhaltiges Wirtschaften ermöglicht (den Finanzsektor könnte man als virtuelle Welt in Gänze ins Internet überführen, so daß jene, die davon nicht lassen können oder wollen, sich dort weiter betätigen und um virtuelles Geld spielen können, dem ein vorher festgelegter Realwert zugewiesen wird);
c) den Weg dafür zu bahnen, daß eine internationale Expertenkommission damit beauftragt werden kann, einen „Marshallplan zur Rettung der Erde“ zu entwickeln;
d) darauf hinzuwirken, daß auf europäischer Ebene ein mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie der Bundessenat ausgestatteter „EU-Senat“ institutionalisiert werden kann;
e) Regierung und Parlament dazu zu zwingen, die Bürger durch die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage vor (staatlicher) Überwachung zu schützen;
f) R.u.P. dazu zu zwingen, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, daß deutschlandweit mindestens zwei „autofreie Tage“ in der Woche eingeführt werden können (für Rettungsdienste, Feuerwehren, Baustellenfahrzeuge, Lieferfahrzeuge usw. müssen natürlich Sonderregelungen geschaffen werden); denkbar wäre, allen, die an einem solchen Tag partout nicht aufs Autofahren verzichten wollen, die Möglichkeit zu schaffen, eine Sondererlaubnis für 1500 €/24 h zu erwerben;
g) dafür zu sorgen, daß der Tierschutz ausgeweitet wird, Tierversuche möglichst ganz verboten werden und die durch Massentierhaltung und Massentierschlachtung industriell betriebene Fleischproduktion deutlich reduziert wird;
h) R.u.P. zu einer gerechten, demokratisch ausgewogenen Steuergesetzgebung zu zwingen;
i) dafür zu sorgen, daß die Steueroasen ausgetrocknet und effektive Umweltschutzmaßnahmen durchgesetzt werden können. (Die Aufzählung ist unvollständig.)

(Darüber hinaus wäre es auch denkbar, den Bundessenat mit der Aufgabe zu betrauen, eine noch weitergehende Umstrukturierung des politischen Systems vorzunehmen, falls dies von der Bevölkerung gefordert wird. Man könnte etwa die momentan etablierte demokratisch-parlamentarische Praxis dahingehend verändern, in diese als leitendes Prinzip der Kompromißbildung die Dialektik zu integrieren, so daß die Parlamentarier zukünftig dazu gezwungen wären, aus den im Parlament verhandelten, notwendig einseitig verfaßten Thesen und Antithesen stets Synthesen zu generieren: – dies immer auf der Grundlage der Menschenrechte und der in der Verfassung garantierten Grundrechte. [In welcher Weise die Dialektik als leitendes Prinzip in die heute bestehende parlamentarische Praxis integriert würde, ließe sich vorab im Rahmen eines Modellprojekts konkretisieren.] Eine solche Umstrukturierung bedeutete aber eine so weitreichende Veränderung, daß ich darauf erst mal nicht weiter eingehe.)

Um diese Aufgaben verwirklichen zu können, müßte der Bundessenat vom „Souverän“, der Bevölkerung, mit folgenden Rechten und Befugnissen ausgestattet werden:
a) mit einem Vetorecht, durch das er jeglichen demokratisch unausgewogenen und verfassungsrechtlich fragwürdigen Regierungs- und Parlamentsbeschluß – auch vom Parlament beschlossene Verfassungsänderungen! – abschmettern, diese dem Parlament umstandslos zur weiteren Bearbeitung aufzwingen kann;
b) mit dem Recht, dem Parlament zu gestatten, bestehende Grundrechte in Krisenzeiten wie der heutigen „Corona“-Pandemie vorübergehend außer Kraft zu setzen;
c) mit dem Recht, Regierung und Parlament für die Dauer zweier Legislaturperioden verbindliche Vorgaben zu machen, die der gesellschaftlichen Verwirklichung der richtigen Demokratie dienen und von R.u.P. innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums zu erfüllen sind;
d) mit dem Recht zur Verhängung von Sanktionen, sofern R.u.P. die Vorgaben innerhalb des gesetzten Zeitraums nicht erfüllen. Denkbar wäre etwa, Parteien oder einzelne Abgeordnete für den Versuch, die Verwirklichung dieser Vorgaben zu hintertreiben, von der parlamentarischen Arbeit und Mitbestimmung für einen jeweils festzulegenden Zeitraum auszuschließen oder, bei besonders dreisten Verletzungen, für die gesamte Legislaturperiode. (Die Härte der Sanktionen bemißt sich an der Wichtigkeit einer Vorgabe für das Gemeinwohl. Wenn zum Beispiel die Überwindung des kapitalistischen Systems und die Einführung eines neuen Wirtschaftssystems von den Mitgliedern des Bundessenats mit dem Etikett „höchste Priorität“ versehen wird, müssen auch die Sanktionen für die versuchte Hintertreibung der Verwirklichung der Vorgabe(n) am höchsten ausfallen);
und e) mit der Befugnis, eine Stiftung aus steuerlichen Mitteln zu unterhalten, die der Finanzierung der Bezüge des Bundessenats dient.

3
Daß man für die Verwirklichung dieser Konzeption einige Korrekturen und Ergänzungen in der Verfassung vornehmen müßte, spricht nicht gegen die Konzeption: Denn das Grundgesetz der BRD wurde ja von den Urhebern ausdrücklich nicht als unveränderlicher monolithischer Block geschaffen. Es muß vielmehr als eine in Teilen änderbare Fassung verstanden werden, sofern die vorgenommenen Änderungen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ stärken.
Dieses Recht zur Änderung des GG wird daher durch den Art. 79 auch verbürgt. Der Art. 146 sieht außerdem vor, daß über eine Neufassung des GG durch eine Volksabstimmung entschieden werden kann. Die unter 2) dargestellte Umstrukturierung des politischen Systems könnte also unter der Voraussetzung, daß alle weiteren in der Verfassung festgelegten Vorgaben erfüllt sind, durch einen bundesweiten Volksentscheid in Kraft gesetzt werden.
(Es ist mir natürlich bewußt, daß man diese Konzeption angesichts der politisch-ökonomischen Weltlage als das Werk eines hoffnungslosen Idealisten abqualifizieren wird. Mir geht es aber darum, in dieser scheißreaktionären Zeit eine Lanze für die Demokratie zu brechen und dadurch zugleich eine konstruktive Kritik an den in Deutschland und Europa zementierten Machtverhältnissen auszuformulieren. Ich hoffe, daß der eine oder die andere durch die Konzeption inspiriert und vielleicht sogar dazu motiviert wird, sie zu verbessern oder eine bessere Konzeption zu entwickeln.)

Ich gehe davon aus, daß in einer richtigen Demokratie ein vernünftiges und den heutigen Gegebenheiten Rechnung tragendes In-Relation-Setzen der Grundrechte vorgenommen werden wird. So ist es zum Beispiel aus ökologischer Sicht längst unabdingbar, die massenhafte Autofahrerei in Deutschland, gerade auch in Großstädten und Ballungszentren, deutlich zu reduzieren. Nur wie? Auf welcher rechtlichen Grundlage? Ich denke, daß das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher einzustufen ist als das Recht, jederzeit Auto fahren zu dürfen. Und zwar, weil es evident ist, daß mehr Menschen in Deutschland an der Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit interessiert sind, als Menschen existieren, die jederzeit Auto fahren wollen (das genaue Verhältnis ließe sich durch eine bundesweite Abstimmung eruieren). Abgesehen davon ist der Staat laut Verfassung ohnehin dazu verpflichtet, die körperliche Unversehrtheit der in der BRD lebenden Menschen zu gewährleisten. Entsprechend müßten in einer richtigen Demokratie mindestens zwei autofreie Tage in der Woche eingeführt werden.
An diesem Beispiel wird einmal mehr deutlich, daß die Etablierung einer richtigen Demokratie im Kapitalismus ausgeschlossen ist. Denn unter den Bedingungen der Herrschaft des kapitalistischen Systems ist eine vernünftige Auslegung und Anwendung des GG, wie soeben beschrieben, unmöglich, weil Politik und Staat in erster Linie den Interessen der Wirtschaft dienen, etwa denen der Automobilindustrie.
Man mag dies als eine unausweichliche Gegebenheit ansehen, ich tue es nicht. Vielmehr halte ich die Einbettung des Staats in das kapitalistische System seit der Einführung des GG für fragwürdig, weil es jenem Grundsatz widerspricht, der verlangt, daß der Staat „um des Menschen willen da sein“ muß (z.B. JöR 1951, 48; ebenso Herdegen MD 1; Starck MKS 12). Genauer gesagt: Da die Garantie der Menschenwürde samt dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit vom Staat gewährleistet werden müssen, müßte sich dieser, strenggenommen, für die Etablierung eines ökonomischen Systems einsetzen, das mit den genannten Grundrechten ohne Wenn und Aber vereinbar ist (diese Feststellung wird man als Verfassungslyrik abtun).

Die vorgeschlagene Umstrukturierung des politischen Systems widerspricht auch nicht der im GG vorgenommenen Normierung der Abgeordneten als „Vertreter des ganzen Volkes“. Denn das Repräsentationsprinzip würde durch die Etablierung des Bundessenats nicht etwa eingeschränkt oder gar abgeschafft, sondern optimiert. Erstmals wäre gewährleistet, daß die Abgeordneten nicht nur den Interessen einiger weniger einflußreicher Institutionen dienen, sondern ihrer Verpflichtung nachkommen, der gesamten Bevölkerung zu dienen. Das „Übergewicht der Regierung bei der Gesetzgebung“65 bliebe zwar erhalten, doch wäre die Regierung erstmals gezwungen, die Gesetzesvorlagen inhaltlich nicht nur am Willen der Regierungsmehrheit zu orientieren, sondern in diesen immer die Interessen der Gesamtbevölkerung zu berücksichtigen (die, versteht sich, im Zweifel stets durch eine bundesweite Abstimmung ermittelt werden können).
Und eine derartige Stärkung des demokratischen Systems erscheint heute, angesichts der politisch-ökologisch-ökonomischen Krisensituation und dem Umstand, daß die Interessen eines Großteils der Bevölkerung unter den Bedingungen der Herrschaft der repräsentativen Demokratie erwiesenermaßen nicht oder nur bedingt durchgesetzt werden können, von um so größerer Dringlichkeit, ja als unumgänglich. Oder will jemand irgendwann die Verantwortung dafür übernehmen, der Etablierung eines autoritären Herrschaftssystems in Deutschland durch Ignoranz und Untätigkeit Vorschub geleistet zu haben?

Abschließend noch einige grundsätzliche Erwägungen zum Thema „direkte Demokratie“. Da es sich bei den Artikeln unserer Verfassung nicht um Empfehlungen irgendeiner Ethikkommission handelt, sondern um verbindliche Normen und Grundrechte, müssen sie auch als solche verstanden und befolgt und entsprechend in politisches und staatliches Handeln umgesetzt werden.
Ich denke, daß aus der starken Betonung der Grundrechte, der in Art. 20 verbürgten Volkssouveränität, also der „freien Selbstbestimmung aller Bürger“ (BverfGE 44, 125/142; 107, 59/92), sowie aus dem Grundsatz, daß die Staatsgewalt nur vom Volk ausgeht und nur vom Volk ausgeübt werden darf, die Verpflichtung abzuleiten ist, der Bevölkerung eine möglichst weitreichende politische Einflußnahme zu ermöglichen. Und hierzu gehört in einer (richtigen) Demokratie eben auch die Möglichkeit direkter Willensäußerungen.
Daher sind Staat und Politik gehalten, der Bevölkerung auch auf Bundesebene eine politische Struktur zur Verfügung zu stellen, die Wahlen und Abstimmungen auf direktem Weg ermöglicht. Nur, wenn die Bevölkerung im Rahmen einer Volksabstimmung ausdrücklich auf die Inanspruchnahme direkter Willensäußerungen verzichtet, dürfen Staat und Politik eine politische Struktur etablieren, die den Weg direkter Willensäußerungen ausspart.

4
Ob der Bundessenat als neues politisches Organ samt den unter 2) aufgelisteten Rechten und Pflichten in Deutschland ins Leben gerufen werden soll, kann und darf also als verfassunggebende Gewalt in letzter Instanz nur die deutsche Bevölkerung entscheiden – durch einen bundesweit durchgeführten Volksentscheid. Stimmt die Mehrheit dafür (einfache Stimmenmehrheit genügt), muß der Gesetzgeber die rechtlichen und politischen Voraussetzungen dafür schaffen, daß der Bundessenat als neues politisches Organ mit allen Rechten institutionalisiert werden kann.
Der Bundessenat besteht aus acht Mitgliedern, vier Frauen und vier Männern, die für die Dauer von acht Jahren von allen Wahlberechtigten direkt gewählt werden. Die Voraussetzungen für eine Kandidatur sind: Partei- und Konfessionslosigkeit; ein hohes geistiges Niveau sowie eine große persönliche Integrität; keine Schulden oder andere Verpflichtungen gegenüber Dritten; ein Mindestalter von 35 Jahren.
Außerdem müssen alle Bewerber für dieses Amt ein studium speciale absolviert haben, in dem sie a) in Grundlagen der Philosophie, Psychologie, Ökonomie und Geschichte geschult werden; b) in den Bereichen Politik und Verfassungsrecht geschult werden; c) die Kunst der Rede erlernen, u.a. Stegreifrede und Debating; d) gutes Deutsch und Englisch erlernen; e) sich einer Gruppentherapie mit körpertherapeutischer Ausrichtung unterziehen (Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist es, die soziale Kompetenz, das Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit der Teilnehmer, Konflikte gewaltfrei und konstruktiv zu lösen, zu verbessern).
Über die Aufnahme der Bewerber entscheidet ein Eignungstest (ein IQ- und EQ-Test sowie ein psychologischer Test). Das Studium ist kostenfrei, geeignete Bewerber können ein Stipendium beantragen. Um Transparenz zu gewährleisten, müssen die Mitglieder des Bundessenats jeden dritten Monat in einer Sondersendung auf ARD oder ZDF Rechenschaft ablegen und sich den Fragen der „vierten Gewalt“ stellen.
Nach der politisch-gesellschaftlichen Verwirklichung einer der von ihnen gemachten Vorgaben setzen sie einen anderen „Punkt“ auf die politische Agenda, der im Sinn der demokratischen Gerechtigkeit verbesserungswürdig ist. Sobald sie ein politisches Konzept ausgearbeitet haben, in dem aufgezeigt wird, auf welche Weise der gesellschaftliche Mißstand behoben werden soll, übergeben sie es dem Bundesverfassungsgericht, das die Verfassungsgemäßheit prüft. Das Bundesverfassungsgericht fungiert nicht nur als Kontrollinstanz, sondern arbeitet dem Bundessenat bei Bedarf auch zu.

Bevor man gleich mit Einwänden kommt, erwäge man zuerst die Vorteile der hier vorgeschlagenen Umstrukturierung des politischen Systems (die Einsicht, daß das kapitalistische System ausgedient hat, setze ich hier voraus).
A) Alle demokratischen Grundprinzipien und Grundrechte blieben erhalten; man hätte das System von innen her „revolutioniert“, ohne die vielen Unwägbarkeiten in Kauf nehmen zu müssen, die ein revolutionärer Umsturz mit sich bringt.
B) Indem man indirekte Demokratie – Wahl des Parlaments – und direkte Demokratie – Wahl des Bundessenats – kombinierte, stärkte man das demokratische System.
C) Erstmals in der Geschichte der BRD würde der Art.1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ politisch verwirklicht, hätte der Staat die ihm durch das Grundgesetz zugewiesene Aufgabe, „um des Menschen willen da zu sein“66, wenigstens strukturell eingelöst. Die Herrschenden stünden somit von Anfang an vor dem Problem, mit welchem Recht sie eine Umstrukturierung des Systems ablehnen und bekämpfen sollen, die faktisch der Stärkung der „freiheitlich-demokratischen Ordnung“ dient.
D) Viele der Fähigsten, zur politischen Vertretung der Gesellschaft Geeignetsten, würden sich mit der Institutionalisierung des Bundessenats erstmals der Politik zuwenden, ein Amt als Bundessenator anstreben. (Es wird immer einzelne geben, die wegen ihrer geistigen Ausstattung und anderer glücklicher Umstände besonders geeignet sind, die Mehrheit nach innen und außen politisch zu vertreten und Vorbildfunktion zu übernehmen.)
E) Durch die Etablierung des Bundessenats würde das Ideal der geistigen Selbstverwirklichung wieder aufgerichtet, der Individualismus gestärkt und der scheußlichen Vermassung des hypermodernen Menschen entgegengewirkt.
F) Mit dem Beginn einer vernunftgemäßen politisch-ökonomischen Gesellschaftstransformation würden sich viele moral- und politikbedingte Depressionen der Bevölkerung, etwa die vielzitierte „Politikverdrossenheit“, in Luft auflösen, weil eine (zumindest teilweise) Identifikation mit Politik – der Kunst, ein Gemeinwesen oder eine Organisation zu führen und zu vertreten – wieder möglich, das politische Feld wieder interessant würde. Auch die sich im Zuge der neoliberalen Globalisierung immer weiter beschleunigende Zersplitterung der Gesellschaft in gänzlich apolitische (Interessen-)Gruppen und abstruse Parallelwelten würde verlangsamt oder sogar ganz aufgehalten, vielleicht entstünde sogar so etwas wie eine kollektive Aufbruchstimmung.
G) Wer als erster damit beginnt, ein nachkapitalistisches ökonomisches System politisch-gesellschaftlich zu etablieren, kommt auch als erster aus der dadurch zunächst notwendig entstehenden „ökonomischen Talsohle“ heraus.

5
Das Ganze bedarf einiger Erläuterungen und Ergänzungen. Zur Erinnerung: Die Konzeption ist an erster Stelle als eine konstruktive Kritik an den hierzulande bestehenden Machtverhältnissen zu verstehen.
Um einen Wandel hin zu mehr Demokratie zu verwirklichen, reichte es aus, ein politisches Organ wie den oben beschriebenen „Bundessenat“ zu etablieren und dieses mit einem Vetorecht auszustatten; alles weitere ist nicht zwingend erforderlich, um eine wesentliche Verbesserung des hiesigen politischen Systems zu gewährleisten.
Man mag einwenden, daß es den Mitgliedern des Bundessenats zwangsläufig am nötigen Fachwissen mangeln werde, um alle Gesetzesvorschläge hinreichend beurteilen zu können. Ein solcher Einwand griffe zu kurz, weil der Bundessenat nicht über inhaltliche Details abstimmen soll, sondern ausschließlich über die demokratische Ausgewogenheit und Verfassungsgemäßheit der Gesetzesbeschlüsse.
Man wird einwenden, daß das politische System mit der Etablierung des Bundessenats lahmgelegt würde, weil der politische Entscheidungsspielraum dann viel zu eng bemessen sein wird, so daß, unter anderem, Mehrheitsbeschlüsse nicht mehr durchsetzbar seien. Das ist nur insofern richtig, als demokratisch unausgewogene Beschlüsse dann nicht mehr durchsetzbar sein werden. Es fällt sicher schwer, sich an den Gedanken zu gewöhnen, daß das demokratische Grundprinzip der „Berücksichtigung der Interessen der Gesamtbevölkerung“ in einer richtigen Demokratie über allem steht, auch über den Interessen der Industrie.
Darüber hinaus wird man noch viele weitere „gute Gründe“ anführen, die gegen die politische Konzeption sprechen: die ökonomischen Zwänge etwa, die Gefahr des Terrorismus, die Politik der USA usw. usf.: Gründe lassen sich schließlich für alles finden (Hegel)!

Eine der Ursachen dafür, daß auch dieser Vorschlag auf großen Widerstand stoßen wird, ist psychologischer Natur. Es liegt daran, daß die Bevölkerungsmehrheit – gerade auch der Teil, der nur wenig oder nichts besitzt – von einer tiefsitzenden Angst vor Veränderung beherrscht wird. Weshalb? Begegnete man politischen Konzepten, die eine größere Selbstbestimmung des einzelnen in Aussicht stellen, unvoreingenommen, bestünde auch die Gefahr, daß die mühsam errichteten psychischen Abwehrmechanismen geschwächt würden und man mit den verdrängten Traumata in Berührung kommt – und genau das gilt es mit allen Mitteln zu verhindern! Und wenn man an den Folgen erstickt!
Diese Dynamik der psychischen Abwehr vollzieht sich in allen gesellschaftlichen Schichten, also unabhängig davon, ob man etwas besitzt und in welche Klasse man hineingeboren wurde. „(…) Doch wer ist es eigentlich, der eifrig dafür sorgt, daß die Normen der Gesellschaft eingehalten werden, der die Andersdenkenden verfolgt, ans Kreuz schlägt – wenn nicht die richtig erzogenen Menschen? Es sind Menschen, die ihren seelischen Tod schon in ihrer Kindheit zu akzeptieren lernten und ihn erst spüren, wenn sie in den Kindern oder Jugendlichen dem Leben begegnen. Dann muß dieses Lebendige umgebracht werden, damit es sie nicht an ihren eigenen Verlust erinnert.(…)“67
Dieses „Umbringen des Lebendigen“ – das „Umbringen“ gesellschaftlich unerwünschter Gefühle, Gedanken, Ideen – wird von den Wächtern und Vollstreckern der herrschenden Moral – den Eltern, Erziehern und anderen Erfüllungsgehilfen gesellschaftlicher Gewalt – fortwährend an allem verübt, was der herrschenden Meinung und den herrschenden Interessen widerspricht. Aus dieser Dynamik speist sich der irrationale Widerstand, der jedem noch so sinnvollen Veränderungsvorschlag seit jeher entgegensteht, entgegenwirkt.
Das ist die schlechte Nachricht. Die gute lautet: Angesichts dessen ist die moralbedingte Dauerkrise gar nichts Negatives, sondern etwas durchaus Positives! Der gewaltige Arschtritt nämlich, der die Bevölkerung aus ihrem Dämmerzustand reißen könnte, der jeden mahnt und dazu ermuntert, sich endlich um die Befreiung des wahren Selbst zu kümmern, den Ausbruch aus dem inneren, aus Werten unsichtbar geschmiedeten Gefängnis – dem „Gehäuse der Krise“ (vgl. Wir sind Krise, Band I), dem Über-Ich, dem falschen Selbst – in die Tat umzusetzen.
Was ist die Dauerkrise? Das unübersehbare Zeichen dafür, daß das patriarchal geprägte Wertesystem ausgedient hat, daß es allerhöchste Zeit ist, mit der Überwindung der herrschenden moralischen Struktur und mit der Überwindung des Kapitalismus zu beginnen. Sie ist die dauernde Mahnung und Warnung, die jeden vor die Wahl stellt: Umkehr – oder Untergang. Selbstbestimmung – oder Knechtschaft. Aufbau einer lebensbejahenden und naturbewahrenden Kultur und Gesellschaft – oder Verwüstung der Natur und Menschennatur.
So gesehen, erfüllt die Dauerkrise einen tiefen, überlebenswichtigen Sinn; und vielleicht versteht man jetzt auch, wozu es einen Bundessenat geben soll? Geben muß? Es sind im westlichen Kulturkreis seit jeher einzelne gewesen, die der großen Zahl vorangegangen sind. Und es wäre in der heutigen politisch-ökonomisch-ökologisch äußerst prekären Situation höchst wünschenswert, wenn die zur politischen Vertretung und Führung der Gesellschaft Geeignetsten das Ruder in die Hand nähmen, es wenigstens nicht in Gänze den Unberufenen überließen. (…)