Anmerkungen eines „Targeted Individual“

Nachwort (aus dem Band II des Buchs Das Mensch-Ding. Eine Kritik des organisierten Irrsinns)

„Die Gesellschaft in irreversibler Weise zu spalten, um der Etablierung eines autoritären oder totalitären Systems Vorschub zu leisten, das ist die, wenn auch unbewußte, Mission der deutschen Parteien.“
(Die Mitglieder)

Angesichts des totalitären Absurdabstrusen, das die Herrschaft in vielen der topmodernen westlichen Zivilisationen an sich gerissen hat, kam es mir sehr gelegen, daß ich kürzlich auf das von Erich Kästner verfaßte Buch Kurz und bündig gestoßen bin, in dem er 100 Epigramme veröffentlichte. Es hat mich dazu inspiriert, ebenfalls Epigramme, Kurzgedichte und andere literarische Kurzformen zu verfassen, – und wirklich: Es bereitete mir nicht nur Freude, sondern verschaffte mir auch die Möglichkeit, das in mir emotional und gedanklich Angestaute auf eine konstruktive Weise auszuleiten und auszuformen.

Dazu muß man wissen, daß ich seit nunmehr gut drei Jahren, seit Aug. 2020, aus politischen und aus anderen Gründen verfolgt werde – Stichwort „rituelle Gewalt“ –, und zwar von einem Teil der deutschen Inlandsgeheimdienste samt den von den Beamten gedungenen Schergen, wie in diesem Band beschrieben. Daß ich eine scharfe Systemkritik ausformuliert habe, liegt somit in der Natur der Sache.

Ich will auf das Thema „Verfolgung“ nicht umfassend eingehen. Hier nur soviel: Ich wurde und werde sowohl im Internet attackiert und verfolgt, als auch im öffentlichen Raum und in der Wohnung, und zähle somit zu einer Personengruppe, die sich als „Targeted Individuals“ bezeichnet (vgl. die Internetseiten targetedjustice.com, icator.be und schutzschild-ev.de). Das Schlimmste ist, daß ich seit November 2021 auch mit elektromagnetischer Strahlung gequält werde. Es ist nämlich so, daß mich das pervertierte Scheißgesindel, von dem ich verfolgt werde, auch mit Neurowaffen beschießt: mit Waffen also, die dazu konstruiert wurden, gebündelte elektromagnetische Strahlung, etwa Mikro- oder Radarwellen, gegen Personen einzusetzen. Den genauen Grund dafür, daß man diese Waffen gegen mich einsetzt, kenne ich freilich nicht; es ist aber sehr wahrscheinlich, daß es geschieht, um diese Waffen am „lebenden Objekt“ zu testen und sich dadurch zugleich mißliebiger Individuen zu entledigen, etwa, indem man diese psychisch bricht.

Das Ganze wird straff organisiert, was man schon daran ablesen kann, daß diejenigen, welche die Bestrahlungen vornehmen, im Schichtsystem arbeiten (sic!). Es läuft so: die Verfolger verschaffen sich in dem Mehrpersonenhaus, in dem die „Zielperson“ eine Wohnung bewohnt, Zutritt in eine der benachbarten Wohnungen, um die „Zielperson“ von dort aus jederzeit mit elektromagnetischer Strahlung beschießen zu können: die Strahlung durchdringt Wände und hinterläßt keine Spuren. Zutritt verschaffen heißt, daß die Täter so gut wie immer irgendein leicht korrumpierbares und perverses Arschloch finden, das bereit ist, den Beschuß selbst zu übernehmen oder den Tätern den Zutritt zur eigenen Wohnung dauerhaft zu gewähren: gegen ein entsprechendes Entgelt, versteht sich. In diesen Wohnungen herrscht ein ständiges Kommen und Gehen, auch in den frühen Morgenstunden.

Zwischenfrage eines mißtrauischen Bürgers: „Welchen Grund hätte denn der Geheimdienst, es zuzulassen oder sogar zu veranlassen, daß ein Teil der Zivilbevölkerung mit Neurowaffen bestrahlt wird?“

„Weil er es kann, stupid, und weil Gelegenheit jede Art krimineller Machenschaften macht! – Konkret dient es unter anderem dazu, sich der Überlebenden rituellen Mißbrauchs zu entledigen, die den Ausstieg geschafft haben, weil dieser Personenkreis zu viel weiß. Vor allem anderen dient es dazu, bundesweit eine Waffentechnik zu installieren und zu perfektionieren, die eine totale Kontrolle und Unterdrückung der Bevölkerung ermöglicht. Zudem entwickelt auch „der Chinese und der Amerikaner und der Russe“ (G. Polt, so oder so ähnlich) Neurowaffen, weshalb es aus Sicht der Geheimdienste und des Militärs unumgänglich ist, die Perfektionierung dieser Waffen in Deutschland mit allen Mitteln voranzutreiben! Menschenrechte hin oder her! Und das Wichtigste: Mit dem Verkauf solcher am Menschen getesteter Waffen kann die Industrie¹ horrende Umsätze generieren!
Vorangetrieben wird der Scheiß in Deutschland vor allem von rechten Netzwerken, die von Industriellen, Polizisten, Richtern, Anwälten, Politikern, usw. usf. geknüpft und betrieben werden, um die Demokratie auszuhöhlen und innerhalb des Systems einen unsichtbaren Faschismus zu etablieren!

Zwischenfrage eines weiteren zweifelnden Bürgers: „Wo sind die Beweise?“ Verächtliches Schweigen, und weiter im Text!

Es ist hier nicht der Ort, diese Vorfälle im einzelnen darzustellen. Mir geht es vielmehr darum, darauf aufmerksam zu machen, daß in Deutschland inzwischen wieder schlimmste Menschenrechtsverletzungen verübt werden, und zwar von Teilen der Geheimdienste. Ich bin mir sogar sicher, daß in Deutschland bereits vor vielen Jahren ein neuer Faschismus strukturell etabliert wurde – bestimmte Personen und Personengruppen werden in Deutschland nunmehr wieder zu „lebensunwertem Leben“ erklärt und verfolgt, gefoltert und ermordet! –, der von kaltblütigen Geheimdienstprofis, Perversen, Kriminellen und anderem Gesindel in vielfacher Weise exekutiert wird. Auf die diesem Täterkreis Zugehörigen, von denen unliebsame Individuen wie ich systematisch mit elektromagnetischer Strahlung gefoltert werden, trifft zu, was Ernst Jünger im Buch „Auf den Marmorklippen“ so trefflich ausformuliert hat: daß sie „auf alle Ewigkeit verworfenes Gelichter“ sind, das „(…) sich an der Schändung der Menschenwürde und Menschenfreiheit schauerlich ergötzt.“ (Auf den Marmorklippen, Ullstein Taschenbuch 2010, S. 84 f.).

Es ist äußerst schwierig, den Beweis dafür zu erbringen, daß man mit Neurowaffen bestrahlt und gefoltert wird. Aber auch dann, wenn es einzelnen Betroffenen gelungen ist, Messungen erhöhter Strahlung zu dokumentieren, hat das in Deutschland bislang nicht dazu geführt, daß Ermittlungen eingeleitet wurden. Schlimmer noch, wer Anzeige erstattet, wird von den Beamten im besten Fall nicht ernst genommen, im schlimmsten für verrückt erklärt. Obwohl, und das ist das zutiefst Perfide an der Sache, diese Waffentechnik in dem vom Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2001 publizierten „Zweiten Gefahrenbericht“ erwähnt wird, und zwar mit dem Hinweis darauf, daß bereits von einer „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ durch „Elektromagnetischen Terrorismus“ die Rede sei (vgl. den „Zweiten Gefahrenbericht“ der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, S. 39 f.).

Hier stellt sich natürlich die Frage, weshalb heute, also mehr als zwanzig Jahre danach, von vielen deutschen Behörden immer noch so getan wird, als existiere eine derartige Bedrohung nicht. Und das, obwohl sich inzwischen viele Betroffene an die Polizei oder an andere deutsche „Sicherheits-behörden“ gewandt haben, in der trügerischen Hoffnung, dort Unterstützung zu erhalten. Das Hilfeschreiben, das man im Jahr 2016 an das Bundesinnenministerium z.Hd. Herrn Dr. Thomas de Mazière gesandt hatte, und das, wie alle anderen derartigen Anschreiben auch, ignoriert wurde, war von 161 Betroffenen unterzeichnet worden, und die Sammelklage, die in Düsseldorf eingereicht und von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert wurde, von 200 Betroffenen.

Auch ich habe einen Hilfeaufruf samt einer Kurzdarstellung der Vorfälle verfaßt und diesen am 08.02.2022 per Einschreiben an die amtierende Innenministerin Nancy Faeser sowie an viele Organisationen versandt, etwa an das „Deutsche Institut für Menschenrechte“, an den „Fonds sexueller Mißbrauch“ und an das „Bamberger Bündnis gegen Rechtsextremismus“. Ob diese Schreiben etwas bewirkt haben? Höchstwahrscheinlich nicht. Die von mir wegen gefährlicher Körperverletzung im Frühjahr 23 bei der Bamberger Staatsanwaltschaft eingereichte Anzeige wurde abgewiesen, angeblich, weil „(…) ein hinreichender Tatverdacht (…) nicht bestehe“ und „(…) man einen Freispruch der Täter für wahrscheinlicher hält, als eine Verurteilung“.

Was erst einmal nach einer wohl erwogenen Einschätzung des Ganzen klingt, ist bei näherem Hinsehen nichts weiter als heiße Luft. Die Staatsanwaltschaft behauptet nämlich zur Untermauerung ihrer Einschätzung, ich zitiere, daß „(…) es sich nicht einmal um eine denktheoretische Möglichkeit handelt, dass die Beschuldigten über strahlenfreisetzende Waffen (…) besitzen und gegen den Anzeigeerstatter verwenden. (…)“ Das sprachlich Fehlerhafte des Satzes unterstreicht das Fehlerhafte der Aussage. Denn im „Zweiten Gefahrenbericht“, aus dem ich bereits weiter oben zitierte, heißt es klipp und klar: „(…) HPM-Waffen (HPM: High Power Microwave) können (…) relativ einfach und ohne aufwendige Kosten von Zivilpersonen aus handelsüblichen Komponenten gefertigt und zu Sabotage- oder Erpressungszwecken eingesetzt werden. (…)“² Dieses Dokument hatte ich der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Anzeigeerstattung zukommen lassen. Man hätte es also besser wissen müssen.

Ebenso fragwürdig ist eine zweite Aussage der Staatsanwaltschaft, die zur Untermauerung der Gesamteinschätzung angeführt wird. Ich zitiere: „Im Hinblick auf die angezeigte Bestrahlung mit Strahlenwaffen durch die Beschuldigten, welche jeweils Nachbarwohnungen bewohnen, handelt es sich letztlich um bloße Spekulationen und Vermutungen ins Blaue hinein, ohne dass es entsprechende Anknüpfungstatsachen gäbe, die den geschilderten Sachverhalt als plausibel erscheinen lassen würden. (…)“ Diese Aussage ist in dieser pauschalen Form schlichtweg unhaltbar. Zum einen werden durch diese Aussage die von uns geschilderten Beobachtungen sowie das von uns erfahrene, durch die Bestrahlung entstandene Leid von der Staatsanwaltschaft einfach so, ohne jede weitere Begründung, als der Einbildung entsprungen abgetan, was genau genommen eine sagenhafte Unverschämtheit ist; zum anderen wurden und werden sämtliche von uns mit einem baubiologisch geeichten Strahlenmeßgerät vorgenommenen Messungen erhöhter Strahlung, die der Anzeige auf einem USB-Stick beilagen, von der Staatsanwaltschaft einfach ignoriert, ohne daß man es für nötig erachtet hat, darüber auch nur ein Wort zu verlieren.

Die fragwürdige Einschätzung der Staatsanwaltschaft wurde von der Generalstaatsanwaltschaft vollumfänglich bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hielt und hält es mithin prinzipiell für rechtens, eine wegen gefährlicher Körperverletzung eingereichte Anzeige, in der Neurowaffen als Ursache angegeben werden, als nichtig abzutun. Und dies, obwohl wir die Staatsanwaltschaft darüber in Kenntnis gesetzt haben, daß die in Belgien ansässige Menschenrechtsorganisation ICATOR zur Zeit einen internationalen Prozeß gegen eben jene Tätergruppen anstrengt, welche derartige Menschenrechtsverbrechen begehen.

1) Die deutsche Rüstungsindustrie, etwa „Diehl und Rheinmetall“, produziert Neurowaffen.
2) Vergleiche den „Zweiten Gefahrenbericht“ der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, S. 40.